DSGVO

Arno von RosenZuerst einmal die guten Nachrichten. Niemand der einen privaten Blog (also ohne Gewinnabsicht) betreibt, muss ein Impressum hinterlegen. Auch sind die ganzen Einstellungen am Blog nicht halb so schwierig, wie in der Öffentlichkeit gerne behauptet wird, denn die Plattformbetreiber müssen selber dafür Sorge tragen, dass ihre Mitglieder rechtlich geschützt sind. So bleiben in der Regel wenige Klicks übrig, um einen Blog sicher zu machen. Bei kommerziellen Blogs und Seiten sieht das etwas anders aus, denn diese müssen ein Impressum führen (hier mehr dazu), doch eine Telefonnummer ist auch hier nicht zwingend erforderlich. Wer seine eigene Webseite betreibt, sollte beachten diese als https zu verschlüsseln, so wie es bei wp oben in der Eingabezeile zu sehen ist (grünes Schloss). Plattformen machen dies automatisch, aber eigene Seiten nicht. So muss man diese Option vom Provider (zum Beispiel 1&1 usw.) dazubuchen lassen. Dies ist teilweise kostenlos möglich oder gegen geringe Gebühr. Meine Freundin Arabella hat sich dazu eine völlig ausreichende Datenschutzerklärung eines Online Rechtsanwaltes besorgt (gibt es dort kostenlos), der sich gegen den Abmahnwahnsinn engagiert. Jetzt sind bereits 90 Prozent von euch kostenlos aus dem Schneider und ihr könnt heute noch eure Blogs alle Datenschutzsicher machen. Falls ihr selber gar keine Ahnung habt hilft Google sicher (hier ein Link für Gewerbeblogs) mit kleinen Clips und Anweisungen, wie ihr vorgehen sollt.

Warum hat mein Beitrag so lange gedauert? Zuerst habe ich versucht eine individuelle Lösung für jeden hier auf wp zu finden, aber das hat meinen zeitlichen Rahmen komplett gesprengt, weshalb ich selber noch keine Datenschutzerklärung habe. Diese wird aber noch folgen und ebenfalls rechtssicher sein, auch wenn ihr bei einer Kopie dieser Erklärung dann natürlich persönliche Anpassungen vornehmen müsst. Außerdem habe ich schon im April den Bundestag und einige Abgeordnete angeschrieben, doch nur Sören Bartol (SPD) hat mir persönlich, individuell und ausreichend geantwortet. Darüber hinaus wurden alle meine Anliegen geprüft und Antworten, sowie Links beigefügt, weshalb ich hier seinen Originaltext einfüge, der wiederum einiges an Druck aus dem Kessel nehmen dürfte, arbeitet doch die Regierung an weiteren Lösungen bezüglich eines zu erwartenden Abmahnwahnsinns.

Zitat

Kopie von P1040383
MdB Sören Bartol, SPD

„Hallo Herr von Rosen,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die neue Datenschutzverordnung macht vielen Menschen gerade Sorgen, ich werde einmal versuchen zu Ihren Anmerkungen aus meiner Sicht Stellung zu beziehen.

Die Befürchtung bzgl. Abmahnungen und Vertragsstrafen wurde in den letzten Wochen immer lauter geäußert. Es lässt sich derzeit noch nicht absehen, ob die insgesamt gesteigerte Aufmerksamkeit in Bezug auf das Thema Datenschutz zu mehr Abmahnungen führen könnte oder führen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir in der SPD-Fraktion noch keine gegenüber der bisherigen Rechtslage gesteigerten Anknüpfungspunkte, weder für Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Unterlassungsklagegesetz noch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Frage, ob datenschutzrechtliche Verstöße wettbewerbsrechtlich relevant sind, ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt und wird irgendwann vermutlich vom EuGH entschieden werden müssen, dann mit Blick auf die DS-GVO. Angesichts der jeweiligen Komplexität datenschutzrechtlicher Fragestellungen im Einzelfall ist es jedenfalls derzeit schwer vorstellbar, daraus ein lohnenswertes Geschäftsmodell für massenhafte Abmahnungen zu etablieren..

Entscheidend für die Pflicht zur Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist nicht die Rechtsform, Art oder Größe der Institution, sondern ob, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DS-GVO gilt nicht nur für Behörden und kommerzielle Unternehmen, sondern auch für Vereine und Verbände. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, waren auch bislang schon und werden weiterhin datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sein. Ausnahme:  wenn natürliche Personen ausschließlich zu persönlichen oder familiären Tätigkeiten personenbezogene Daten verarbeiten („Haushaltsausnahme“). Diese Ausnahme gilt aber nicht für juristische Personen, d.h. auch ein eingetragener Verein oder andere Form von NGO wird seine Datenverarbeitungen grds. an der DS-GVO messen lassen müssen.

Zudem hat die SPD im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU vereinbart, dass sie den Missbrauch des Abmahnrechts insgesamt durch geeignete Maßnahmen künftig verhindern will. Hierzu bedarf es Anpassungen im Regelwerk des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit es keinen Anreiz mehr gibt Abmahnungen um der Gebühren willen zu verschicken, muss eine wirksame Deckelung der Abmahnkosten im Gerichtskostengesetz vorgenommen werden. Zudem müssen die zahlreichen Ausnahmeregelung von der Streitwertdeckelung gestrichen werden. Zudem soll der fliegende Gerichtsstand beschränkt werden.

Ende der vergangenen Legislaturperiode hat Deutschland mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz als erster Mitgliedstaat bereits das wichtigste Gesetz zur Durchführung der DS-GVO und gleichzeitig zur (teilweisen) Umsetzung der Datenschutzrichtlinie im Bereich Polizei und Justiz bereits verabschiedet. Unter Federführung des BMI wird derzeit das 2. Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz vorbereitet; hierbei geht es um Anpassungen im bereichsspezifischen Recht an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Nach ursprünglicher Planung sollte dies wie das 1. DSAnpUG-EU am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Dieser Zeitplan ist nach BMI nicht mehr zu halten. Der Entwurf dürfte mittlerweile an die 150 Artikel enthalten und erfordert allein schon rechtstechnisch eine entsprechend intensive Abstimmung. Einen offiziellen Zeitplan gibt es nicht, der Entwurf dürfte aber nicht mehr vor, sondern erst nach der Sommerpause eingebracht werden, es bleibt also wahrscheinlich noch etwas mehr Zeit, um entsprechend aufzuklären.

Ich darf Ihnen vielleicht abschließend noch den Blog meiner Kollegin Saskia Esken ans Herz legen. Sie wird nun eine Reihe starten, die bestimmt auch auf alle Ihre Fragen nach und nach Bezug nehmen wird. Den Beginn macht die Frage rund um Fotografien: https://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2018/05/07/datenschutz-grundverordnung/ – Wir gehen wir davon aus, dass bzgl. der Verbreitung/Veröffentlichung von datenschutzrelevanten Fotografien weiterhin die Regelungen des KUG – als nationale Ausgestaltung von Art. 85 Abs. 2 DS-GVO – Anwendung finden können und werden uns dafür einsetzen.

Dazu gibt es nun auch eine ganz neue Stellungnahme vom Bundesinnenministerium: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/16-datenschutzgrundvo-fotografien.html

Ich hoffe ich konnte Ihnen hier etwas Klarheit verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol“

Zitat Ende

Natürlich soll dieser Beitrag so oft wie möglich rebloggt, kopiert oder per Mail empfohlen werden, damit jeder diese Informationen erhält. Übrigens finde ich in Zeiten der berechtigten Politikerschelte und der Regierungsverdrossenheit doch erwähnenswert, dass zumindest einige wenige Politiker persönlich Stellung beziehen, ohne das man ihnen erst eine Kamera vor die Nase halten muss. Ich habe alle Links nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, kann aber dennoch keine rechtliche Verantwortung zur Rechtssicherheit übernehmen. (Dies werdet ihr noch häufiger zu lesen bekommen, weil es ein Standardausschlusstext ist)

Mit besten Grüßen

Arno von Rosen


127 Gedanken zu “DSGVO

  1. Lieber Arno,
    hab ganz erzlichen Dank für deine hilfreiche Unterstützung hier.
    Du bist so engagiert mit allem, das tut gut! ❤

    Ich hoffe, es ist okay, wenn ich hier noch Fragen stelle, denn das alles macht mir viel Angst…

    1. Ich habe auf einem anderen Blog gelesen, dass es notwendig ist, dass alle Follower ihr schriftliches Einverständnis geben, dass sie weiterhin als Follower geführt werden und die Benachrichtigungsmails erhalten wollen. Alle die das nicht nochmal im Kommentarfeld oder per Mail tun, müüsten sonst gelöscht werden. Ist das richtig?

    2. Genügt es, das Impressum und die Datenschutzerklärung oben als Seiten einzustellen? Ich habe in den Jahren soviele einzelne Seiten und Artikel, dass ich es nicht leisten kann, jeden einzeln damit zu verlinken…. uff

    3. Ich habe die Option gewählt, dass meine Texte automatisch auch auf FB , Google und LinkedIN erscheinen. Bedeutet das, dass dadurch diese Google Universal Analytics autoatisch aktv sind? (Weil ich nicht weiß, ob ich das bei Generator als JA anklicken soll)

    4. Hättest du oder jemand anders hier eine Empfehlung, an wen ich mich (mit einer Bezahlung , die ich mir mit meinem geringen Einkommen leisten kann) wenden könnte , um Fragen bzgl. meiner beruflichen Webseite http://www.marina-kaiser.de zu klären? Da hab ich auch den Generator benutzt, bin aber in einigen Punkten auch noch sehr unsicher, was ich anklicken muss und was nicht (es fehlt mir das technische Know How). Habe manches so umformuliert, dass es nach meinem Ermessen für meine Seite richtig ist – aber ob das so okay ist…?

    Mit der Bitte um Verständnis , dass ich hier diese Fragen äußere,
    grüßt dich und alle LeserInnen hier
    Marina

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    1. Hallo Marina, Punkt 1 ist natürlich bei einem privaten Blog nicht notwendig, solange dies Formulierungen in der Datenschutzverordnung stehen, denn dort stehen ja alle Regeln drin, auch wenn einige Blogger es besonders gut machen wollen und über den Kommentarkasten ganze Textpassagen einfügen. Auf privaten Blogs ist ein Impressum nicht notwendig auf kommerziellen zwingend erforderlich. Ja, du musst alle Seiten einer Webseite verlinken und eigenständige Seiten mit einer eigenen Datenschutzerklärung ausstatten. Wenn es zu viele sind, schalte sie ab und mache es nach und nach, dann hast du nicht so einen Druck! Bei FB, Google & Co. gibt es Textbausteine für die Datenschutzerklärung mit der man alle möglichen Anbieter und Plattformen abdecken kann. Da rate ich mal bei deinen Mitbewerbern zu gucken und eventuell den Text zu kopieren. Wenn du bei Ebay Kleinanzeigen schaust findest du bestimmt jemanden der sich auf die Datenschutzerklärung spezialisiert hat und das für kleines Geld macht 😉

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      1. Hab ganz vielen Dank, lieber Arno!
        Ich habe auf meiner Webseite eine feststehende senkrechte Spalte rechts neben den sich verändernden Seiten, die auf jeder angeklickten Seite zu sehen ist. Würde es nicht ausreichen, wenn ich dort ein Kästchen reinsetze –> zur Datenschutzerklärung und –> zum Impressum ?
        Den Tippüber Ebay-Kleinanzeigen jemanden zu finden, der mir die Dinge macht, werde ich ausprobieren.

        Da ich in meinem Blog fast nur über persönliche und spirituelle, emotionale Themen schreibe, ist es wohl ein privater, allerdings verlinke ich zu den beruflichen Themen immer auf meine Webseite mit Worten wie –> meine Bücher oder –> meine Angebote
        Ist das dann doch dadurch ein kommerzieller Blog?

        Liebe Grüße und dickes Dankeschön für deine HInweise hier alle!
        Marina

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      2. Guten Morgen Marina, wenn du die Bücher verkaufst ist es kommerziell und die Spalte auf der rechten Seite reicht aus, denn die Datenschutzgrundverordnung (blödes Wort) muss nur an einem prominenten Ort hinterlegt sein 😉

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      3. Hab vielen Dank, lieber Arno,
        bedeutet die Tatsache dass ich nun einen Blog mit kommerziellen Interesse habe, dass ich von allen Abonnente noch eine Einverständniserklärung, dass sie ihr Abo bei mir behalten wollen, einholen muss?
        Das Thema ist so sehr komplex, dass mir ziemlich der Kopf raucht …
        Herzlich grüßt dich Marina

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      4. Guten Morgen Marina, ich denke es reicht aus in der Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen wie Daten verarbeitet werden ohne nochmals alle fragen zu müssen, aber ganz genau weiß ich es nicht, da ich nicht selber hoste, sondern über die Plattformen arbeite, die mich aber auch nicht fragen, ob ich irgendwo weiterhin bleiben will. Allerdings sind jetzt Fakeseiten auf den Plan getreten, die Mails verschicken, welche man anklicken soll, um weiterhin Nachrichten zu bekommen. Davon rate ich dringend ab, es sei denn, dass man die Absendeadresse genau kennt!

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      5. Guten Morgen Arno, hab ganz herzlichen Dank für die Antwort und dass du dich dieses Themas so intensiv und hifeich für alle annimmst, Diese gegenseitige Hilfe unter Bloggern finde ich sehr wichtig und dankenswert!!!
        Ein dickes Wertschätzungspaket schickt dir
        Marina

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      6. Lieber Arno,
        ich habe über die neuen Werkzeuge in WordPress gelesen :
        „Unter den Kommentarfeldern blendet WordPress auf Wunsch ein Häkchen ein, mit dem die Nutzer zustimmen, dass ihre Daten für die nächsten Besuche gespeichert werden. “
        Kann aber nicht finden, wie cih diese Option in Gang setzten kann. Könntest du mir sagen, unter welchem Punkt im Dashbard ich finde, wie ich das einsetzen kann? ich habe echt lange gesucht, es aber nicht gefunden.
        Ein dickes Dankeschön nochmal für deine Unterstützung sagt dir mit lieben Grüßen
        Marina

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      7. Lieber Arno, uff…
        Es tun sich immer wieder Fragen auf… sorry…
        Ich bekomme innerhalb des Buttons, der auf die Cookies hinweist, meine eigene Datenschutzverordnung trotz vielen Probierens innerhalb des Cookie-Widget-Bereiches nicht eingepflanzt. Ist immer nur die allgemeine von WordPress drin, obwohl ich meinen Link schon gefühlte 100 mal abgespeichert habe in der entsprechenden Option im Widget-Cookie-Bereich. Könntest du mir dazu noch weiterhelfen? Einen guten Start in die neue Woche wünscht dir und allen hier
        Marina

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      8. Guten Morgen Marina, man kann sicher nicht so ohne weiteres einen festen Text von wp ersetzen, deshalb empfehle ich eher eine eigene zusätzliche Seite zu machen (nenn sich nur Seite, ist aber ein Zusazfeld bei wp), die du auf der Frontpage platzierst (wird dir als Option angeboten) und diese Datenschutzerklärung nennst und dort dann deinen Text einfügst.

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    2. Vielen Dank, Arno,
      ich habe eine Seite mit der Daenschutzerklärung und diese Seite als Link in die Linkliste ganz nach oben in der senkrechten Spalte – also sofort sichtbar – gesetzt. Ich hoffe so geht das.
      Vielen herzlichen Dank für das, was du hier tust und dass wir immer wieder Fragen stellen dürfen!!!!!!!!!!
      Liebe Grüße von Marina

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  2. Sorry, noch ne Frage :
    Muss ich bei FB , LinkendIn und Google auch irgendwohin einen Link zur Datenschutzerklärung setzen? Und wenn ja, den zur Webseite oder zu den Blogs?
    Nochmal liebe Grüße und gute Wünsche für eine Prima-Woche
    von Marina

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  3. Ein Thema bleibt bei der allerersten Aussage immer noch offen – die zwar nicht erst mit der DSGVO relevant geworden ist, sondern bereits durch das TMG. Doch auch dieses Thema wird dann von der DSGVO berührt.

    Ist bereits eine Gewinnabsicht gegeben, wenn ich mir meine Webseite durch Werbeeinblendungen gegenfinanzieren lasse? Einhellige Meinung der von mir kontaktierten Anwälte: „Ja“!

    Und genau das macht ein Nutzer, der ein Blog mit der kostenfreien Version von wordpress.com (oder anderen Dienstleistern) betreibt: Er/Sie will nichts für den Webspeicher bezahlen und nimmt in Kauf, dass dafür auf der Seite Werbung angezeigt wird. Diese Werbung ist dann sogar noch Kontent-bezogen. Und damit einen Verweiß in der Datenschutzerklärung wert.

    Ich habe zwar noch keinerlei Urteil bezüglich Impressumspflicht in diesem Falle gemäß TMG gefunden und die Anwälte, die ich bisher zu dem Thema gesprochen habe sind sich selber nicht ganz einig. Schließlich sei es ja „ein Zwang des Hosters“, meinen die Einen und die Anderen bemerken: „Niemand zwingt einen Seitenbetreiber diese werbefinanzierten Angebote zu nutzen“. Dennoch waren 6 von 8 Anwälten der Meinung, dass eine Impressumspflicht in diesem Fall gegeben ist. Zusätzlich bemerkten 3 Anwälte, dass in dem Moment wo man z.B. eine Buchrezension schreibt oder auf ein zu käuflich erwerbbares Buch/Produkt hinweißt zumindest angezweifelt werden kann, dass es sich außerhalb journalistisch-redaktioneller Texte bewegt. Und auch in diesem Fall wäre demnach wiederum eine Impressumspflicht gegeben. Ebenso wenn man Gastbeiträge schreiben lässt, merkte ein Anwalt noch an.

    Im Übrigen sind die eigentlichen Anforderungen der DSGVO mit ein bisschen ‚Initiative‘ durchaus für einen Blogger zu bewerkstelligen.

    • Anpassung des Impressums (TMG, nicht DSGVO)
    • Anpassung Datenschutzerklärung auf die im Blog tatsächlich verwendeten Funktionen (Gibt es einfache Generatoren für [Tipp: Blog-per-E-Mail folgen = Newsletter])
    • Anpassung von Texten zur Kommentarfunktion (Bei manchen WP-Bloggern leider versteckt und nur über einen Trick zu erreichen. Anonymes Browserfenster und in die wp-admin gehen. Dort unter Diskussionen ganz unten)
    • Anpassung von Texten zum Blog-Abonnement (Widget-Text, Checkbox fehlt noch, wird aber wohl noch kommen)
    • Anpassung der Cookie-Texte (EU-Cookie-Banner Widget)
    • Anpassung von Kontaktformularen (Checkbox hinzufügen im Formular, Name optional einstellen)
    • Bereitstellung eines Formulars zum Anfragen/Löschen persönlicher Daten (Checkbox hinzufügen im Formular, Name optional einstellen)

    Wenn man ganz sicher gehen will, schalktet man ein paar Funktionen aus, da es da (bisher) noch keine passenden Texte / DSGVO-konforme Variante gibt.

    • Eine „Blog folgen“-Option im Kommentar-Formular anzeigen – ausschalten und dafür das per E-Mail-Folgen Widget mit angepassten Texten verwenden.
    • Blog-Folgen-Button-Widget deaktivieren – s.o.

    Aufwand für ein ’normales‘ (werbefinanziertes/werbefreies) wordpress-com-Blog: 1-2 Stunden vom technisch versierten WP-Kenner. Bei einem selbst-gehosteten/business-wordpress.com-Blog durchaus wesentlich länger, da eventuell viele Plugins genutzt werden die durch sinnvolle Alternativen ersetzt werden sollten.

    Mann kann tatsächlich ein selbst-gehostetes WP-Blog so aufsetzen, dass alle Funktionen vorhanden sind, ohne das ein einziger Cookie gesetzt wird…

    Was die eigene Webseite so an Daten durch die Gegend schickt kann man im Übrigen sehr gut auf der Webseite https://webbkoll.dataskydd.net/en/ überprüfen und die entsprechenden Punkte dann in den DSGVO-Generatoren auswählen.

    Dennoch gilt: nicht verrückt machen lassen und einfach umsetzen.

    Und wie immer: Dies ist keine Rechtsberatung und wird daher ohne jegliche Haftung angeboten 🙂

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    1. Weiterer Hinweis bezüglich wordpress.com Blogs:

      In der Datenschutzerklärung eventuell im Bereich „Hosting“ auf die WordPress.com-Cookie-Erklärung hinweisen.

      So in der Art: „Dieses Blog wird von wordpress.com gehostet. Unter https://de.support.wordpress.com/cookies/ sind die Cookie-Richtlinien von wordpress.com zu finden, die weitere Hinweise zu dem erhobenen Daten geben.“

      Damit sollten dann auch querschiessende Cookies erklärt sein – Keine Rechtsberatung, keine Haftung.

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    2. Wenn der Plattformbetreiber die Werbung einblendet und du sonst keinerlei Werbung oder Links zu Verkaufsplattformen setzt, liegt auch keine Gewinnabsicht vor, also wird dafür auch kein Impressum benötigt. Falls du aber die Bücher kostenlos zugeschickt bekommst, um diese zu besprechen ist ein Impressum erforderlich. Solange du nie einen Cent dafür bekommen willst und keine geldwerten Leistungen (z.B. Bücher) ist der Plattformbetreiber für die Werbebanner verantwortlich und nicht der Nutzer des Blogs. Das Tele Medien Gesetz (TMG) wird ja ebenfalls durch die neue Verordnung abgelöst, es existiert dennoch weiterhin parallel, gilt aber auch nur wieder für Blogs und Seiten mit denen Geld verdient wird, auch wenn dabei sogar ein Verlust am Ende des Jahres dabei rum kommt, denn es gilt nur die Gewinnabsicht, nicht ob ein Gewinn tatsächlich vorliegt.

      Danke für die sachdienlichen Hinweise 🙂

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      1. Und genau in diesen Punkten sind sich die verschiedenen Anwälte uneinig. Sowohl ob diese Zwangs-Werbung ja nicht ein finanzieller Vorteil für den Blogger bedeutet und somit ein Geldwerter Vorteil, der eben einem Gewinn entspricht, als auch darin, ob nun das TMG durch die DSGVO abgelöst oder ergänzt wird.

        Es bleibt an der ein oder anderen Stelle wohl nur abzuwarten, wie die ersten Urteile ausfallen werden…

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  4. hallo arno
    ich duze mal eben so
    auch wenn wir uns noch nich kennen
    aber ich hab da ne klurze frage
    und zwar :
    können wir denn in zukunft alle blitzerfotos einklagen ?
    und den immer angegebenen zeugen oberforstrat kunibert ( nur ein beispiel )
    es sind immerhin äußert verfängliche daten zusätzlich
    auf den blitzerfotos
    und auch andere menschen sind auf den aufnahmen
    gruß ronny und bella 🙂

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    1. Hi Hi, leider nein, denn Behörden sind davon natürlich ausgenommen, aber diese Frage hat schon einige Menschen beschäftigt 😉 Und das DU ist völlig in Ordnung, denn ich SIEze auch niemanden 🙂

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      1. behörden sind ausgenommen ? ! ?
        😀 😀 😀
        welch ein zufall 😀 🙂 🙂 🙂
        es is schon eine tolle welt
        mein nachbar bringt einen um ich filme das ganze
        und der täter wird nie gefunden
        weil ich mein video niemandem zeigen kann ohne
        verklagt zu werden
        da fragt sich
        was kommt als nächstes ?
        gruß ronny

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      2. Doch, in diesem Fall ist das Video gerichtsverwertbar, aber nur, wenn du es vorher nicht öffentlich gemacht hast, z.B. bei Youtube 😀 Also ab zur Polizei, damit wir den Schuft fassen können 😉

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  5. Über Anna-Lenas Blog bin ich hier gelandet und habe auch dort schon einige sehr gute Kommentare von Dir gelesen. Dieser Beitrag war für mich sehr hilfreich und da ich einen privaten Blog habe, hat er mir dann doch zu etwas mehr Klarheit verholfen.
    Herzlichen Dank für die Arbeit, die Du Dir gemacht hast.
    LG Susanne

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  6. Meinem Verständnis nach gilt die Impressumspflicht für private Blogs, die nicht nur persönlichen und familiären Zwecken dienen, sondern zum Beispiel die Öffentlichkeit informieren und/oder unterhalten wollen, auch dann, wenn keine Gewinnabsicht besteht. Ich halte das auch für sinnvoll, denn außerhalb persönlicher und familiärer Kreise sind die Blogbetreibenden den Blognutzenden nicht bekannt, und es wirkt somit unseriös, sich nicht vorzustellen und die eigene Meinung anonym kundzutun. Eine ladungsfähige Anschrift ist meinen Informationen nach verpflichtend bei allen Blogs, die auf Veröffentlichung und nicht nur auf private Infos im Freundes- und Verwandtenkreis abzielen. Zumindest ist die Rechtslage dazu wackelig, und wer bloggt, sollte sich dessen bewusst sein und es bei der eigenen Entscheidung pro und kontra Impressum mit berücksichtigen.

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    1. Seine Meinung auf einem Blog kundzutun ist sicher noch keine Verpflichtung zu einem Impressum und ich würde es nicht machen, nur um allen Eventualitäten vorzubeugen. Ob das zum Beispiel bei politischen Artikeln so sein muss weiß ich nicht, doch ich habe kein Impressum und schreibe politisch und kläre über Themen auf. Sollte dies tatsächlich strafbar sein, hat jeder Staatsanwalt die Möglichkeit über meine IP Adresse die Anschrift und einen Klarnamen herauszufinden, doch Besucher muss ich darüber nicht aufklären, im Allgemeinen gesprochen.

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  7. Nur ein kleiner Hinweis zum Thema: Es ist zwar richtig, dass das Telemediengesetz (TMG) geschäftsmäßige Onlinedienste meint und von daher nicht-geschäftsmäßige Inhalte von der Impressum-Pflicht ausnimmt – dem steht aber der §55 des Rundfunkstaatsvertrages (RstV) gegenüber. Hier gehts um die Inhalte einer Website. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. In diesem Zusammenhang ist ein privater Blog (bzw. Website) ausschließlich wer über private Themen wie Familie, Haustiere etc. berichtet. Wer sich allgemeiner hält, sich zu allgemeinen politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Themen äußert, ist genau genommen ebenfalls Impressum-pflichtig. Jetzt glaube ich nicht, dass derzeit irgendwer einen Blog z.B. mit eigener Prosa Schwierigkeiten machen wird. Andererseits ist es aber so, dass gerade die rechte Szene Blogs als anonyme Propagadaplattform nutzt, ebenfalls mit Berufung auf das TMG. Es bleibt abzuwarten wann und ob hiergegen großflächig vorgegangen wird. Spätestens dann wäre für die meisten sogenannter privater Blogs ein Impressum ebenfalls anzuraten. Die DSGVO meint aber hingegen Business-Auftritte, hat also von daher nur inderekt etwas mit der DSGVO zu tun.

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    1. Stimmt alles, aber nur ein Richter kann bestimmen, was unter regelmäßig und direktem Inhalt zu verstehen ist und zu beidem gibt es schon Urteile, also werden sich Anwälte da nicht drauf stürzen, sondern auf die Seiten, welche einen Gewinn versprechen 😉 Mein eben erschienener Artikel schafft wieder etwas mehr Klarheit und hoffentlich Beruhigung!

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  8. Well … als alte Journalistin bleibe ich beim Befürworten des Impressums. Auch auf meinen Blogs. Irgendwie käme ich mir sonst vor, als ginge ich maskiert über den Marktplatz, und das Gefühl mag ich nun einmal nicht. Kann aber natürlich jeder bloggende Mensch halten, wie er oder sie es möchte und für richtig hält.

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  9. Hallo Arno,
    erst einmal vielen Dank, dass du dich des Themas angenommen hast 😉
    Man kann darüber denken wie man möchte. Ich persönlich bin für eine Impressumspflicht für alle öffentlich lesbaren Internetseiten Blogs usw. Gilt doch auch ein Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit, oder?
    Ich selbst war schon öfters Geschädigter durch die Verletzung des Urheberrechts durch Anonyme. Es war mühsam und teuer sie herauszufinden, genützt hat es ihnen nichts. Also warum nicht gleich?
    Danke auch für deinen Hinweis auf den Generator von Dr. Schwenke.
    Ich finde, WordPress hätte hier mehr tun können und tätig werden. Aber die sitzen halt weit weg 😉
    Jeder von uns hat x Follower und treue Kommentierer. Wenn man sich gegenseitig ein wenig unterstützt, sein Wissen an andere weitergibt, bleibt die Freude am Bloggen und endet nicht in Frust und Verzweiflung 🙂
    Liebe Grüße
    Karl

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    1. Guten Morgen Karl, alle meine Werke sind ja geschützt, ob mit Impressum oder nicht, aber grundsätzlich hast du recht mit der Veröffentlichung, nur es gibt eben auch andere Menschen, die über sich intimes erzählen und damit nicht an den Pranger der Öffentlichkeit gestellt werden wollen, ob Arbeitgeber, Nachbarn, Familie oder Freunde. Die müssen auch geschützt werden, weshalb für diese Plattformen keine Impressumspflicht besteht, außer es ist in irgendeiner Form kommerziell, dann müssen sich die Blogger entscheiden, ob Impressum, kein Kommerz oder ganz aufhören. Hilfe untereinander finde ich wichtig, deshalb habe ich ja die Informationen zusammengetragen.

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    1. Nein, ich weiß schon was du gemeint hast Karl, aber ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass Schutz immer in beide Richtungen funktioniert. Doch es gibt auch viele schwarze Schafe, die jetzt die Hosen runterlassen oder einfach aufhören müssen.

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  10. Hallo Arno, endlich jemand (du) bei dem ich das Thema lerne zu verstehen. Bitte verzeih mir, habe in der Eile jetzt mal deinen Text kopiert. Hoffe du siehst es mir nach… werde versuchen es in den kommenden Wochen zu verfeinern und auf meinen Blog anpassen.
    Tausend Dank jedenfalls für die erhellenden Postings.
    Viele liebe Grüße, Christoph

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