1. Nachtrag DSGVO

War doch klar, oder? Gestern wurde mir vom SPD Büro ein neuer Link zur Verfügung gestellt, der wieder zur Entspannung beiträgt, aber damit ihr nicht alles lesen müsst, was ich schreibe, hier mal eine Minizusammenfassung.

Es gibt im Gesetz einen Paragraphen, der verbietet, dass Seiten- oder Blogeigentümer wettbewerbsrechtlich Abgemahnt werden können. Das heißt, es wird keine Abmahnwelle wegen der neuen Datenschutzgrundverordung geben, weshalb auch niemand vor spezialisierten Kanzleien Angst haben muss. Zudem kommen immer wieder Gerüchte auf, ein Impressum wäre zwingend für jeden erforderlich, was so nicht stimmt, denn rein privat betriebene Blogs und Seiten, die weder auf kommerzielle Seiten verlinken, noch selber Dinge verkaufen, auf eigene Produkte hinweisen oder allgemein eine Gewinnabsicht haben, indem diese bewußte Werbung schalten (ACHTUNG, hier sind nicht die Werbebanner der Plattformbetreiber gemeint), benötigen kein Impressum.

Warum sind da viele Anwälte unterschiedlicher Meinung? Weil es denen ums Geschäft geht und auch eine Beratung dazu bringt Geld, Klicks oder Follower. Das Netz ist nicht mehr unschuldig, aber immer noch kostenfrei, wenn man/ frau es will.

Bitte ab sofort auch mal die Nachrichten gucken, denn dort wird es sicher zu diesem Thema viele neue Hinweise geben. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung!

Mit besten Grüßen, Arno …

DSGVO Hinweis


122 Gedanken zu “1. Nachtrag DSGVO

  1. Mal was anderes: Bin ich dumm, oder erkennt man hier gar nicht mehr, wer was auf wen antwortet? Mir kommt alles durcheinander vor. Aber wir haben schon Fälle von Demenz in der Familie: Kann sein, dass es bei mir auch schon anfängt. Was ist war das eigentlich nochmal mit der DSGVO? Früher unterschrieb man doch seine Kommentare mit „ROFLE“ oder „HDGDL“ und die „sozialen“ Medien waren noch sozial. 15 Jahre bin ich jetzt im Internet und was ist nur passiert? Die Homepages und Blogs dienen immer noch der sozialen Zusammenführung von Menschen, aber warum kriegen die Anbieter den Geldsack nicht voll. Beepword (Homepages und Blogs) vergab früher 20 Seiten im Free-Modus und heute nur noch vier. Und das ist nur ein Beispiel. Geld stinkt nicht, zugegeben, aber was früher aus Idealismus einiger Informatik-Studenten begann, artet völlig aus. Der Facebook-Begründer ist doch schon der reichste Mensch der Welt. Was will er denn noch alles scheffeln? Mitnehmen kann er nix, wenn ihm morgen bei Sturm ein Dachziegel auf den Kopf fällt. Die Revolution frisst ihre Kinder. LG PP 😉

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  2. den Kids, sondern mit politischen, kulturellen, gesellschaftlichen oder IT-Themen auseinandersetzt, also fast alle. (Sorry für die unbeabsichtigte Teilung des Konmentars, da bin ich beim Handy zu ungeschickt gewesen)

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    1. Denke ich nicht, denn das würde alles zur Impressumspflicht zwingen und dies sieht der Gesetzgeber eindeutig nicht vor. Regelmäßig ist da ein sehr schwammiger Begriff und würde im Einzelfall geprüft, doch dafür müsste vorher ein Kläger her, sonst passiert rein gar nix 😉

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      1. Dem ist auch so. Jedes Blog braucht ein Impressum. 😉 Die Kläger, sprich : Behörden, sind dabei auch das geringste Problem. Das größere sind Kanzleien, die mit Abmahnungen ihr Geld verdienen. Und das wird einfach nur teuer, da die Regierung bislang keinen Riegel vorgeschoben hat, z.B., eine Bagatellklausel. Das ist bei der DSVGO leider auch nicht besser / anders geworden Und schwammig ist für Grauzonen-Abzocke immer gut ….

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      2. Nein, nicht jeder Blog benötigt grundsätzlich ein Impressum, sonst gäbe es ja nicht die Wahl und Kanzleien mahnen nicht ab, sondern tun dies nur für ihre Mandanten und im Falle der DSGVO wurde das Bereits ausgeschlossen, also ist hier höchstens von Behördenseite mit einer Strafe bei Missachtung zu rechnen und die wird im Falle falsch interpretierter Regeln zuerst nur schriftlich verwarnen, um den korrekten Zustand herstellen zu können, vor allem bei völlig unbedeutenden Seiten. Zu den Abmahnanwälten wird es noch dieses Jahr eine neue Regelung geben, also braucht niemand in Panik zu verfallen.

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      1. Das Problem habe ich auch bei einer weiteren Seite, die ich betreue … *hmpf* und erst wenn ich die Seiten offline nehme erscheint mein individuell angepasster Banner, dann ist er auch wegklickbar. Aber das is ja nu nich sinn der Sache.

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      1. Meine liebe Kollegin Tring hat das Banner einfach abgeschaltet 😀 Geht natürlich auch, aber war sicher nicht die beste Entscheidung 😉

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  3. Ich hoffe, dass Du mit Deiner Einschätzung richtig liegst, lieber Arno. Ich betreibe meine Seite ausschließlich als Hobby, veröffentliche Kritiken und News zu Filmen etc. Eine Gewinnabsicht liegt nicht vor und ich habe auch keine Werbung auf meiner Seite geschaltet. Nun habe ich trotzdem einiges in Richtung DSGVO geändert, obwohl ich es laut Deiner Einschätzung nicht müsste. Das verwirrt natürlich völlig. Mein Blog ist etwas über einen Monat alt und von der DSGVO habe ich dementsprechend auch erst vor wenigen Wochen etwas mitbekommen.

    Ich benutze die normale Online-Version von wordpress.com, ohne eigenen Server. Einsichten auf IPs und dergleichen habe ich nichtmal. Auch lässt sich Gravatar dort nicht deaktivieren. WordPress.com scheint da entweder kein Interesse zu haben oder keine Sorgen, denn es sind keine zusätzlichen Einstellungen in der Basisversion hinzugekommen, nur diese Variante, die man selbst hostet und selbst programmieren kann, hat diese Tools kostenlos bekommen.

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    1. Das Gravatar Zeugs wird ja in der Datenschutzerklärung von RA Schwenke behandelt, aber eine Seite die Filmkritiken macht, muss ein Impressum haben. Falls das anders rübergekommen ist, entschuldige ich mich, denn du weist damit auf kommerzielle Firmen hin und unterstützt damit deren Verkauf, auch wenn dies nur indirekt geschieht. Wenn ich in Zukunft Bücher von Kollegen oder Freunden beschreibe, müsste ich ebenfalls ein vollständiges Impressum haben, deshalb werde ich mir genau überlegen müssen, was ich schreiben werde. Doch wir Kleinen sind für irgendwelche Gesetzeshüter eher egal, die wollen an größere Brocken dran, wir sind da technisch gesehen nur Beifang 😉

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      1. Alles gut, kein Grund für Entschuldigungen. 😉

        Das ist alles so furchtbar unlogisch, oder? Das würde bedeuten, wenn ich privat ne Seite über das Thema Züge habe und mehrfach über die Deutsche Bahn schreibe, bräuchte ich nen Impressum, weil damit ein gewisser Werbeeffekt für die DB nicht ausgeschlossen werden kann.

        Ich mache mir auch keine großen Sorgen. Habe mittlerweile so gut wie alles umgesetzt, was in meiner Macht steht. Impressum und Datenschutzseite sind natürlich da. Avatare deaktiviert, teilen Buttons für Social Media sind weg, Datenschutzerklärung im Kontaktformular, YouTube Videos als einfache Verlinkung, Emojis deaktiviert, bei Kommentar wird noch eine kleine Erklärung zwecks Datenschutz angezeigt und… und… und… 😉

        Beste Grüße

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  4. Liebe Nessy, für die Inhalte mit Verlinkungen solltest du den Zusatz mit dem Telemediengesetz einfügen (§5), falls noch nicht passiert. Wieviele Menschen dich lesen ist unabhängig von der DSGVO, denn du kannst die Zahl nicht beeinflussen, außer du machst dauernd Werbung für den nächsten Artikel, dann benötigst du zusätzlich ein vollständiges Impressum. In meiner Erklärung steht ja alles, auch über Kommentare usw. Also wer die Datenschutzerklärung nicht lesen will, tut es einfach nicht, erklärt sich mit der Datensammlung von wp dennoch trotzdem einverstanden. Deshalb habe ich an meinen Einstellungen auch nix geändert und musste es auch nicht, denn die Erklärung lässt sich ja fast beliebig erweitern. Abmahnungen kann es nicht geben, denn das wurde ja ausgeschlossen und der Staat hat auch kein Interesse an einer Verfolgung unserer Blogs, da geht es eher um riesige Datensammler a la Google & Co. den man auf die Finger schauen will. Meine FB Seite ist ja schon immer öffentlich, aber wenn da nix kommerzielles gepostet wird, musste auch nix machen. Falls doch, gehört da auch ein Impressum hinterlegt. Mehr ist eigentlich nicht zu beachten, aber ich bin natürlich kein Anwalt, der die Nadel im Heuhaufen sucht und mache keine Rechtsberatung. Ich hoffe ich habe nix vergessen und Du hast einen schönen Tag 🙂

    Übrigens geht es nur um Inhalte ab dem 25. Mai und nicht frühere Artikel 😉

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